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Zusatzkrankenversicherungen

Information zur Zusammenarbeit mit Schweizer Zusatzkrankenversicherungen

Ich bin für die Dorn-Therapie (Tarifnummer 668) bei der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA qualifiziert und anerkannt. Mit dieser Organisation arbeiten ausgewählte Schweizer Zusatzkrankenversicherungen zusammen.

Was bedeutet das für Sie?
Bei bestehender Zusatzversicherung können die Kosten für meine Behandlungen in der Regel ganz oder teilweise über die Zusatzkrankenversicherung rückerstattet werden.

Ich empfehle, vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Zusatzversicherung abzuklären, ob ich als Therapeut in deren Therapeutenverzeichnis geführt bin. Dafür benötigen Sie meine ZSR-Nummer: V951964.

Nach erfolgter Bestätigung durch Ihre Versicherung kann die Therapie entspannt und ohne administrative Unsicherheiten starten.

2026 ASCA Anerkennungsausweis
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